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ALLGEMEINE INFORMATIONEN 114 i Verwendungshinweise für Wolmanit® CX behandeltes Holz - Wolmanit® CX behandeltes Holz enthält Kupferhydroxidcarbonat, Kupfer-HDO und Borsäure zum vorbeugenden Schutz gegen holzzerstörende Pilze und Insekten - Zur Anwendung im Freien mit und ohne Erdkontakt (Gebrauchsklassen 3 und 4 nach DIN EN 335) - Wolmanit® CX behandeltes Holz nur in Bereichen ohne direkten Kontakt mit Lebens- und Futtermitteln verwenden - Bei der Bearbeitung des behandelten Holzes (Sägen oder Schleifen) sind die gesetzlichen Grenzwerte für Holzstaub einzuhalten (siehe auch TRGS 553 „Holzstaub“) ®eingetragenes Warenzeichen der Dr. Wolman GmbH, www.wolman.de HOLZ – EIN NATÜRLICHER WERKSTOFF Holz ist ein natürlicher Werkstoff, jedes einzelne Produkt unterscheidet sich in Struktur und Faserverlauf. Die chromfreie Kesseldruckimprägnierung der Kübler Holz-Produkte schützt Ihr Gartenholz vor Pilz- und Insektenbefall. Durch die Holzstrukturen sind Farbunterschiede unvermeidbar und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Bei Lärchenholz kann auf Grund des hohen Harzgehaltes Harz austreten. Harzaustritte sind kein Reklamationsgrund. Holz ist ein Naturprodukt. Es „atmet“, das heißt, es kann Feuchtigkeit aufnehmen und an trockenen Tagen diese wieder an die Umgebung abgeben. Auftretende Trockenrisse sind deshalb natürlich und haben keinen Einfluss auf die statische Belastbarkeit. Auch bei verleimten Hölzern (Leimholz) können Risse auftreten. Durch das unterschiedliche Materialverhalten zwischen Holz und Klebstoff verlaufen die Risse häufig auch entlang der Leimfugen. Diese sind keine Fehlverklebungen, sondern werkstoffbedingte Eigenschaften. Die Risse sind nicht vermeidbar und somit kein Reklamationsgrund. Durch Einwirken von Regen oder Feuchtigkeit werden natürliche Inhaltsstoffe aus dem Holz ausgewaschen und können zu Verfärbungen führen. Je nach Holzfeuchte können Holzteile unterschiedlich stark „arbeiten“ und es kann zu Veränderungen in den Abmessungen (bis zu 10 %) kommen. Dadurch können gewisse Breitendifferenzen auftreten. Ambiente, Nut- und Federbretter Bei Verbindungen von Nut-Feder-Elementen (reflektierende Lärmschutzwände, Ambiente) kann es witterungsbedingt zum Quellen und Schwinden des Holzes kommen. Spaltenbildung (Luftzwischenraum) ist dabei ein natürlicher Vorgang und kein Reklamationsgrund. Lärchenholz Beim Lärchenholz kann Harz austreten. Trocknen lassen und mit einem Messer entfernen. Bei Lärche ist holzartbedingt ein höherer Astanteil vorhanden. Helles Splintholz gehört zur Optik der Holzart und ist Lärchetypisch. Für unser Lärchenholzsortiment verwenden wir folgende Holzarten: Europäische Lärche, sog. „Japan Lärche“, Douglasie, Sibirsche Lärche (Keine Trennung innerhalb der Sortimentsbereiche möglich). Das Douglasienholz ist im Kern leicht rötlich wie Lärchenholz. Ausserhalb des Kernbereiches ähnelt die Farbe der Douglasie dem Fichten- oder Kiefernholz. Gegen die Verschmutzung empfehlen wir die Behandlung mit Holzpflegeöl. Empfehlung als Erstanstrich Holz Grundieröl. Zur Erhöhung der Lebensdauer empfehlen wir eine Kesseldruckimprägnierung. Mehr zum Lärchenholz auf S. 5. Robinienholz | Kastanienholz | Eichenholz Bei Rundhölzern, Pfählen, Halbhölzern, Schwellen, Pfosten, Rahmen, Brettern Balken usw. sind Trockenrisse und Fauläste holzbedingt und somit kein Reklamationsgrund. Keilgezinkte Robinienprodukte sollten vorrangig für nichttragende Anwendungen eingesetzt werden. Eine Verwendung für den tragenden Holzbau im Sinne der DIN 1052 ist nicht möglich. Verfärbungen durch Witterungseinflüsse sind holzartbedingt (z.B. schwarzblaue Verfärbungen durch Eisen-Gerbstoff-Reaktion). Fordern Sie unsere Pflegeanleitung an. Robinienpfähle | Robinienstämme Die naturgewachsenen Robinienstämme können erheblich im Durchmesser abweichen. Eine Abweichung um mindestens 30 % ist zu tolerieren. Natürliche Krummschäftigkeit ist geradezu charakteristisch. Wir empfehlen grundsätzlich die Verwendung der geschält und geschliffenen Robinienstämme. Für Anwendungen mit Körperkontakt (Spielgeräte etc.) empfehlen wir die Stämme zusätzlich beim Einbau nachzuschleifen. Bei den gesägten Vierkantpfählen sind Krummschäftigkeit, Splintanteil und Baumkanten zu tolerieren und kein Reklamationsgrund. Erstanstrich bei Robinienholz, Lärchen-, Kastanien- und Eichenholz Wir empfehlen Ihnen, bei allen Holzarten ohne Imprägnierung einen Erstanstrich mit Holz Grundieröl vorzunehmen. Das Öl schützt die Hölzer vor Fäulnis und Bläue entsprechend DIN 68800 Teil 3 und Pilzbefall, EN 113 und EN 152. TIPP Holz Grundieröl ist nach ca. 5-6 Tagen mit wässrigen Lasuren und Ölen überstreichbar. Temperatur in der Aushärtungsphase ≥ 5°. Robinien Rollzaun Verbindung mit verzinktem Wickeldraht. Durch den Gerbsäureanteil des Holzes, kann es auf dem Draht zu Verfärbungen kommen, die oft mit Rost verwechselt werden. Die Verfärbungen lassen sich abwischen oder verschwinden durch die Witterungseinflüsse von selbst. Auch auf dem Holz kann es durch die Gerbsäure-Metallreaktion zu Verfärbungen und schwarzen Flecken kommen. Die Köpfe der Zaunstaketen sind bearbeitet, loser Bast möglich. Abstand ca. 7 cm (Naturzaun, Abstand kann teilweise erheblich abweichen). EPDM Dachbahn Eine Verwendung der EPDM Dachbahn aus der KUBUS FLEX Serie nach DIN 18531 ist nicht möglich. Es handelt sich um eine Sonderkonstruktion ohne Gefälle. Sollten Sie eine Verwendung nach DIN 18531 anstreben, wird ein Gefälle von mindestens 2 % nach K1 benötigt. Wenden Sie sich an Ihren Fachhändler oder an unser Team. Fotos und Abbildungen können vom Original abweichen. Zeichnungen und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Trockenrisse bei Palisaden/ Stämmen / Lärchenpfählen Charakteristische Eigenschaften bei Sitzgruppen aus Balken + Rahmen z.B. Alpenland | Tantum | Parkbänke u. Tische Robinie - keilgezinkt Holz mit Ästen Endrisse bei Robinienholz sind kein Reklamationsgrund Robinienstamm Lärche - Splintholz Trockenrisse bei Kanthölzern, Brettern, Rahmen, Terrassendielen, Leimholzpfosten, verleimten Hölzern Pergola Naturholzschwelle mit Rissen Bläuepilz bei Robinienholz Trockenrisse Robinie Rundholz Schaukel / Pfähle / Stämme Bläuepilze gehören zu der Gruppe der holzverfärbenden Pilze. Sie beeinträchtigen das Aussehen des Holzes durch Verfärbung, ein Abbau und ein damit einhergehender Festigkeitsverlust des Holzes erfolgt dagegen nicht. Wir empfehlen vor dem Einbau des Holzes eine Behandlung mit Holz Grundieröl.

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