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Outdoor Katalog | 39–2023 Allgemeine Geschäftsbedingungen 4.4 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Der voraussichtliche Liefer- zeitraum oder voraussichtliche Liefertermin ist in der Auftragsbestätigung angegeben (Lieferfrist). 4.5 Die Lieferverpflichtung von Futura Floors GmbH steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Futura Floors GmbH; dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von Futura Floors GmbH nicht zu vertreten ist. 4.6 Falls Futura Floors GmbH gemäß § 4 Nr. 4.1. oder aus einem sonstigen Grund ohne eigenes Verschulden zur Lieferung eines bestellten Produkts nicht in der Lage ist, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Dauert das Leistungshindernis mehr als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Die vom Kunden erbrachte Gegenleistung wird Futura Floors GmbH im Falle des Rücktritts unverzüglich zurückerstatten. 4.7 Die Vertragserfüllung in Teillieferungen und Teilleistungen ist in zumutbarem Umfang zulässig. Durch Teillieferungen oder Teilleistungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt, sondern sind von Futura Floors GmbH zu tragen. 4.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 4.9 Versendet Futura Floors GmbH auf Verlangen des Kunden die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Versendungskauf ), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer über, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und Futura Floors GmbH dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. § 5 Preise, Zahlung 5.1 In Produktpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Ist die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, ist sie zusätzlich zum Produktpreis zu zahlen. Die Produktpreise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten. 5.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform. 5.3 Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Erhalt ohne Abzug fällig. In allen anderen Fällen ist der Kaufpreis, sofern in Textform nicht abweichend ver- einbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung ohne jeden Abzug vom Kunden zu zahlen. 5.4 Bei Bestellungen von Kunden im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält Futura Floors GmbH sich vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versand- und Verpackungskosten zu liefern. Falls Futura Floors GmbH von dem Vorkasse-Vorbehalt Gebrauch macht, wird Futura Floors GmbH den Kunden unverzüglich unterrichten. 5.5 Für die Wahrung von Zahlungsfristen und -terminen ist der Geldeingang bei Futura Floors GmbH maßgeblich. Dies gilt auch für die Rechtzeitigkeit der Zahlung für den Fall, dass dem Kunden Skonto gewährt wurde. 5.6 Zahlungen mittels Schecks oder Wechseln sind ausgeschlossen. 5.7 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wenn Futura Floors GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, dann kann Futura Floors GmbH diesen geltend machen. § 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht 6.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Futura Floors GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unstreitigen Forderungen berechtigt. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Futura Floors GmbH ist der Kunde ferner berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. 6.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht. § 7 Rechte des Kunden bei Mängeln 7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Mängel) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes be- stimmt ist. Für Ansprüche auf Schadenersatz gegen Futura Floors GmbH wegen eines Mangels gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung von Futura Floors GmbH gemäß § 8. 7.2. Zum Zwecke der Prüfung von Mängelansprüchen hat der Kunde Futura Floors GmbH vollumfänglich und wahrheitsgemäß über die Umstände des Einzelfalles zu informieren und zu unterstützen. Dies umfasst auch die Übermittlung von Lichtbildern in ausreichender Anzahl und Qualität durch den Kunden zum Zwecke der Prüfung der Mängelansprüche, sowie die umgehende Beantwortung von Rückfragen. 7.3 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt Futura Floors GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist Futura Floors GmbH im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen (Aufwendungsersatz). Die Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn er bei Einbau oder Anbring- en der mangelhaften Sache den Mangel kennt. Ist dem Kunden ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Kunde Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn Futura Floors GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. 7.4 Liegt tatsächlich kein Mangel vor, kann Futura Floors GmbH vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen. § 8 Haftung Die Haftung von Futura Floors GmbH aus und im Zusammenhang mit der Ge- schäftsbeziehung wird wie folgt begrenzt: 8.1 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Futura Floors GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Futura Floors GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Futura Floors GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. 8.2 Beruht die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Futura Floors GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Futura Floors GmbH, haftet Futura Floors GmbH unbeschränkt. 8.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

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