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40–2023 § 9 Eigentumsvorbehalt 9.1 Futura Floors GmbH behält sich das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht am Erwerb der verkauften Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Futura Floors GmbH einen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, etwa im Falle einer Pfändung oder Beschädigung sowie der Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. 9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Futura Floors GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Futura Floors GmbH dieses Recht nur geltend machen, wenn Futura Floors GmbH dem Kunden, der Verbraucher ist, zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. § 10 Verjährung 10.1 Für Verbraucher beträgt die allgemeine Verjährungsfrist wegen Mängel und Schadenersatzansprüchen 2 Jahre ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. 10.2 Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere gem. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 und Abs. 3 BGB, §§ 444, 479 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. § 11 Datenschutz 11.1 Personenbezogene Kundendaten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) wird Futura Floors GmbH ausschließlich gemäß den Bestimmungen des anwendbaren gesetzlichen Datenschutzrechts erheben und verwenden. 11.2.Der Kunde hat das Recht, auf schriftliche Anfrage hin, über die zu seiner Person gespeicherten Daten unterrichtet zu werden. § 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Online-Streitbeilegung 12.1 Für diese AGB und unsere Vertragsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12.2Wenn der Kunde seine Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleiben die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. 12.3Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/ odr/ aufrufen kann. Der Verkäufer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) § 13 Allgemeines, Ergänzung zu § 3 Angebote, Vertragsschluss, Widerrufsrecht 13.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 1 Nr. 1.2 Satz 2. Die AGB-U ergänzen die vorstehenden Regelungen in dem Abschnitt I. der AGB-K und gehen diesen vor, wenn und soweit die AGB-U davon ab- weichende Regelungen enthalten. 13.2Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung gelten die AGB-K und AGB-U gemäߧ 13 Nr. 13.1 auch dann als Bestandteil des Vertrages, wenn Futura Floors GmbH im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat. 13.3Ist der Kunde Unternehmer, kommt ein Vertrag zustande, wenn Futura Floors GmbH das Angebot des Kunden in angemessener Zeit entweder durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der Ware annimmt. (Abweichung von § 3 Nr. 3.3). 13.4 Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu. (Abweichung von § 3 Nr. 3.6) § 14 Ergänzung zu § 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang 14.1 Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die handelsüblichen Kosten für Versand und Verpackung der Ware, wenn nichts anderes vereinbart wurde; § 4 Nr. 4.1 Satz 2 und 3 sind nicht anzuwenden. (Abweichung von § 4 Nr. 4.1) 14.2 Hinsichtlich durch Teillieferungen oder Teilleistungen entstehende Mehrkosten treffen der Kunde und Futura Floors GmbH eine gesonderte Vereinbarung (Abweichung von §4 Nr. 4.7 Satz 2). 14.3 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware am Warenlager von Futura Floors GmbH auf den Kunden über: (i) mit der Übergabe an den Kunden; (ii) beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimm- te Person (Abweichung von § 4 Nr. 4.8) § 15 Ergänzung zu § 5 Preise, Zahlung 15.1 Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (Abweichung von § 5 Nr. 5.7) 15.2 Neben des Verzugszinses schuldet bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, der Kunde eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB. § 16 Ergänzung zu § 7 Rechte des Kunden bei Mängeln 16.1 Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Eingang auf eventuelle Mängel zu prüfen und bestehende Mängel in Textform unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Kommt er einer der vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so verliert er seine sämtlichen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Mangel, es sei denn, dass Futura Floors GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1) 16.2 Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt seiner Entstehung und die Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1) 16.3 Futura Floors GmbH ist aus Verträgen mit Unternehmern im Rahmen der Nacherfüllung ausschließlich zur Ersatzlieferung verpflichtet. Futura Floors GmbH ist insoweit nicht zum Aufwendungsersatz verpflichtet (Abweichung von § 7 Nr. 7.2). 16.4 Ein Rückgriff des Unternehmers gegenüber Futura Floors GmbH wegen Aufwendungen (§ 7 Nr. 7.2), die der Unternehmer im Verhältnis zu seinem Kunden infolge eines von Futura Floors GmbH zu vertretenden Mangels zu tragen hat, wird ausgeschlossen, soweit die Verpflichtung des Unternehmers gegenüber seinem Kunden nicht auf einer zwingenden Haftung des Unternehmers aufgrund der gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beruht. § 8 bleibt auch dann unberührt, wenn der Rückgriff des Unternehmers gegenüber Futura Floors GmbH nach dem vorstehenden Satz nicht ausgeschlossen ist. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1) 16.5 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder SchadenserAllgemeine Geschäftsbedingungen

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